Aufgabe

Im öffentlichen Interesse

Die EAA ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt, sie agiert auf den internationalen Märkten organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig. Den Portfolioabbau plant und organisiert sie nach kaufmännischen Grundsätzen, so dass insbesondere eventuelle Verluste nicht auf ihre Beteiligten zurückschlagen: das Land NRW, die nordrhein-westfälischen Landschafts- sowie Sparkassen- und Giroverbände. Auf deren Verlustausgleichspflichten nicht zurückgreifen zu müssen, ist ein Ziel. Dies ist aus heutiger Sicht erreichbar – gerade wegen des besonderen Modells einer Abwicklungsanstalt.

Die EAA kann strategisch planen und ihre Chancen langfristig optimieren

Eine Abwicklungsanstalt konzentriert ihre Kompetenzen und Ressourcen darauf, das Portfolio abzubauen. Dabei setzt sie auf Wertoptimierung statt Ergebnismaximierung, orientiert sich am langfristigen Erfolg aller Abwicklungsmaßnahmen und nicht an kurzfristigen Gewinnen. Deshalb kann die EAA nachhaltig agieren und Risiken minimieren – damit steigen die Erfolgsaussichten.

Insbesondere die Option zu warten zahlt sich auf volatilen Märkten aus

Die EAA ist kein Kredit-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungsinstitut im gesetzlichen Sinne. Sie bilanziert nach deutschem Handelsrecht und unterliegt keinen Mindestanforderungen an ihre Eigenkapitalausstattung. Die Abwicklungsanstalt ist nicht gezwungen, Risikopositionen um jeden Preis zu verkaufen. Sie ist deshalb weniger abhängig von Marktschwankungen und kann stattdessen auf bessere Konditionen warten. Der lange Atem der EAA ist ein Vorteil für die öffentlichen Haushalte.

Die EAA kann sich günstig refinanzieren

Auch wenn auf die öffentlichen Verlustausgleichspflichten nicht zurückgegriffen werden soll, sie nutzen der EAA. Die Abwicklungsanstalt ist dadurch insolvenzfest, ihr Rating leitet sich derzeit von dem des Landes Nordrhein-Westfalen ab. So kann sie die Vermögensgegenstände in ihrem Portfolio günstig refinanzieren sowie eigenverantwortlich und solide wirtschaften.

Die öffentliche Aufsicht garantiert Transparenz

Das System von Aufsicht und Kontrolle ist bei der EAA ähnlich wie bei Kapitalgesellschaften ausgestaltet. Als Instrument der Finanzmarktstabilisierung hat sie jedoch eine weitere, öffentliche Aufsichtsebene. Kontinuierlich prüft die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) als Rechtsaufsicht die gesamte Abwicklungsplanung – und wie diese umgesetzt wird. Über interne und externe Kontrollen – auch durch die Rechnungshöfe von Bund und Land – ist sichergestellt, dass die EAA den Auftrag der Steuerzahler verlässlich erfüllt.