Zwischenbericht zum 30.09.2021

EAA kommt in den ersten neun Monaten 2021 mit der Umsetzung ihres Abwicklungsauftrags weiter voran

Die ersten neun Monate des Geschäftsjahres 2021 sind für die EAA operativ gut verlaufen. Der Bestand an Krediten und Wertpapieren wurde bis zum 30. September 2021 um 1,8 Mrd. EUR auf 10,9 Mrd. EUR abgebaut und das Nominalvolumen im Handelsbestand um 22,1 Mrd. EUR auf 72,5 Mrd. EUR verringert. Durch den Verkauf einer weiteren Italien-Anleihe im dritten Quartal 2021 hat die EAA das Konzentrationsrisiko mittlerweile deutlich reduziert.

Das Ergebnis aus Finanzanlagen und Beteiligungen führt zusammen mit den Erträgen aus der Auflösung von Risikovorsorge und dem Zinsergebnis zu einem Ergebnis nach Steuern von 14,9 Mio. EUR. Der Großteil geht unverändert auf die Kapitalrückführung der Erste EAA Ireland plc, der ehemaligen EAA CBB, im ersten Quartal 2021 zurück.

Die EAA kann für den Abbau des verbliebenen Portfolios auf einen soliden Risikopuffer zurückgreifen. Zum 30. September 2021 beläuft sich das Eigenkapital auf 668,5 Mio. EUR. Der Puffer aus Eigenkapital, Eigenkapitalziehungsrahmen und Risikovorsorge hat sich in Relation zum verbliebenen Portfolio bis zum 30. September 2021 im Vergleich zum Jahresende 2020 um 1,1 Prozentpunkte auf 13,4% weiter erhöht. Der Investment Grade-Anteil des Portfolios liegt bei 74%.

In den Berichtszeitraum fällt das in zahlreichen Medien aufgegriffene Urteil des Landgerichts Frankfurt, in dem der Klage der Portigon gegen die EAA im Zusammenhang mit Dividendenarbitragegeschäften der WestLB stattgegeben wurde. Die EAA hält den in dem Urteil stattgegebenen Anspruch der Portigon auf Freistellung von Steuererstattungsansprüchen in Höhe von rund 1 Mrd. EUR durch die EAA für unbegründet. Nach der Analyse der EAA und ihrer Anwälte leidet das Urteil an schwerwiegenden Mängeln. Die Rechtseinschätzung der EAA bleibt vor diesem Hintergrund unverändert. Die EAA hat am 4. November 2021 fristgerecht Berufung gegen das Urteil eingelegt. Sie hat auch zum 30. September 2021 keine Rückstellungen für ein Unterliegen in der Sache gebildet. Die EAA selbst hat nie Dividendenarbitragegeschäfte getätigt, ihr wird dies auch nicht vorgeworfen. Es geht bei der Klage der Portigon ausschließlich um eine Auslegung der Transferverträge aus dem Jahr 2012.

Die EAA treibt die effiziente Weiterentwicklung zur Optimierung und Flexibilisierung des Verwaltungsaufwands weiter voran. Dies beinhaltet auch, dass die EAA mittelfristig auf eine flexible Servicerlandschaft zurückgreifen wird. Die Zuschläge für vier neue Servicer wurden Ende September 2021 beziehungsweise Anfang Oktober 2021 erteilt. Der Übergang auf die neue Servicerstruktur ist für das erste Quartal 2023 geplant.