EAA-Portfolio

EAA einigt sich mit den Kommunen über Zinsswap-Klagen durch Vergleiche

Düsseldorf, 28. März 2018. Die EAA hat den letzten noch offenen Rechtsstreit um kommunale Zinsswap-Geschäfte durch Vergleich beendet. Damit sind die Verhandlungen mit 52 kommunalen Vertragspartnern der ehemaligen WestLB abgeschlossen. „Die Abwicklung dieses Portfolios war mit besonders komplexen Rechtsfragen verknüpft. Die Einigung ist ein Meilenstein beim Abbau der WestLB-Altlasten, sie bringt uns dem Ziel eines schnellen und wertschonenden Risikoabbaus erheblich näher“, so EAA-Vorstandssprecher Matthias Wargers. Das Zinsswap-Portfolio der einstigen Landesbank war 2012 auf die EAA übertragen worden, die in der Folge auch die Zuständigkeiten für alle Rechtsstreitigkeiten übernehmen musste.

Möglich wurden die außergerichtlichen Einigungen, weil die EAA nach einigen für sie negativen Urteilen in erster und zweiter Instanz mehrere Verfahren vor den Bundesgerichtshof (BGH) gebracht hatte, dessen Entscheidungen die Position der EAA stärkten. Im Ergebnis ist keines der zunächst gegen die EAA ergangenen Urteile rechtskräftig geworden. „Die Vergleiche schaffen angesichts der Rechtsprechung einen fairen Interessenausgleich zwischen den Kommunen und der EAA sowie ihren Haftungsbeteiligten“, kommentierte Wargers. Durch die Einigung vermeiden die Streitparteien zudem zahlreiche weitere Verfahren vor Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen und erhebliche zusätzliche Verfahrenskosten.

Umfangreiche Analysen schafften Grundlage zur Lösung des Konflikts

Die Bandbreite der umstrittenen Zinsswap-Geschäfte reichte vom einfachen Zinssicherungsgeschäft über Produkte mit Fremdwährungen bis hin zu kombinierten Zins- und Währungsgeschäften. Das Ziel der Kommunen war es ursprünglich, durch Swap-Verträge ihre Zinsbelastung zu optimieren. Die Erwartungen bestätigten sich zunächst in zahlreichen Fällen. Durch die Finanzkrise und die folgende Niedrigzinsphase führten etliche Verträge in späteren Perioden jedoch zu finanziellen Nachteilen.

Die EAA hatte 2012 zusammen mit dem Derivateportfolio der einstigen WestLB rund 30 Kommunalklagen übernommen. In der Folgezeit meldeten zahlreiche weitere Gemeinden Ansprüche an. Auf dem Höhepunkt belief sich die Zahl der juristischen Auseinandersetzungen auf mehr als 60. Die EAA hat die Streitfälle nach Übernahme sachlich und rechtlich aufbereitet und mit großem Aufwand analysiert. Dies war die notwendige Voraussetzung für die Bewertung der Risiken seitens der EAA und für die weitere Steuerung des Portfolios. Auf Basis dieser Analysen entwickelte die EAA auch von Beginn an ein Konzept für Vergleichsangebote, das auf eine differenziertere Betrachtung der Swap-Geschäfte aufbaute.