EAA-Dienstleister

EAA übernimmt Portigon Financial Services GmbH

  • Alle zentralen Dienstleistungen für das Abwicklungsportfolio werden künftig von EAA-Tochtergesellschaften erbracht

Düsseldorf, den 4. April 2016. Die Portigon Financial Services GmbH (PFS) wird vollständig auf die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) übertragen. Mit der Transaktion wird sichergestellt, dass der EAA auch künftig alle Dienstleistungen zur Verfügung stehen, die sie benötigt, um den Abbau der Risikopositionen der ehemaligen WestLB erfolgreich fortzusetzen. „Wir freuen uns, dass die Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen Servicierung des EAA-Portfolios beseitigt sind. Mit der Übernahme der PFS bündeln wir das im bisherigen Abwicklungsprozess gewonnene Know-how und können uns operativ darauf konzentrieren, verbliebene Risiken beschleunigt abzubauen“, betonte Matthias Wargers, Vorstandssprecher der EAA.

Wirtschaftlich vorteilhafteste Lösung

Neben der Portfoliomanagement-Tochter EAA Portfolio Advisers GmbH (EPA) ist die PFS der wichtigste Dienstleister der EAA. Die PFS stellt der EAA vor allem die IT/Operations-Dienstleistungen zur Verfügung. Wargers unterstrich, dass die Übernahme der PFS im Vergleich zu alternativen Szenarien – etwa der Auswahl eines neuen Dienstleisters und einer Migration großer Datenmengen auf dessen Systeme – die wirtschaftlich vorteilhafteste Lösung für die EAA und alle Beteiligten darstellt. Die EAA hat die Transaktion bereits in ihre Abwicklungsplanung ab 2016 einbezogen, Belastungen für das Abwicklungsergebnis entstehen dadurch nicht.

Das Land Nordrhein-Westfalen als Alleinaktionär der Portigon AG und Haftungsbeteiligter der EAA hat mit den übrigen Trägern der EAA eine Grundsatzvereinbarung getroffen, die den Rahmen für die Übertragung der PFS-Anteile setzt: Die Vereinbarung stellt insbesondere sicher, dass es im Zuge der Übertragung der PFS auf die EAA für keine der beteiligten Parteien zu einer Lastenverschiebung kommt. Die Regelungen aus dem Vertragswerk zur Restrukturierung der WestLB AG haben also weiterhin Bestand.

PFS bleibt selbständige Gesellschaft

Die EAA wird die PFS als rechtlich selbstständige Gesellschaft führen und deren Geschäftsführung bei der Umsetzung der bereits angelaufenen  Restrukturierungsmaßnahmen unterstützen. Zudem wird die EAA weiterhin kontinuierlich prüfen, in welchem Umfang organisatorische Anpassungen an das abnehmende Portfoliovolumen notwendig und möglich sind. Ziel ist es, die PFS konsequent auf die Anforderungen der EAA für eine effiziente, wertschonende Abwicklung ihrer Vermögenspositionen auszurichten. „Wir haben unseren Auftrag fest im Blick. Das bedeutet, dass wir regelmäßig Maßnahmen entwickeln und umsetzen, die Verluste minimieren und Werte heben“, betonte Wargers.