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HETA-Gläubiger: Wegschauen ist keine Lösung - Politik muss sich endlich ihrer Verantwortung stellen

  • Angebot ist gescheitert, weil an wirtschaftlicher und rechtlicher Realität vorbei
  • Je größer der FMA-Schuldenschnitt, desto höher Haftung Kärntens
  • Jeder Tag ohne Lösung kostet Kärnten 1,5 Millionen Euro
  • Weitere rechtliche Schritte der Gläubiger jetzt unausweichlich
  • Gläubiger stehen weiterhin für faire und lösungsorientierte Verhandlungen zur Verfügung – nur so kann weiterer Schaden verhindert werden

Wien 14.03.2016. Eine Mehrheit von HETA-Gläubigern, die insgesamt mehr als EUR 5 Mrd. der vom Rückkaufangebot umfassten mündelsicheren Schuldtitel der HETA ASSET RESOLUTION AG hält bzw. kontrolliert, bedauert, dass bis dato keine gemeinsame Lösung für das HETA-Problem gefunden werden konnte.

Die Gläubiger unterstreichen, dass Kärnten sich seiner Verantwortung bislang nicht gestellt hat und nie zu ernsthaften Verhandlungen bereit war. Anders als Kärnten waren die Gläubiger zu jedem Zeitpunkt offen, konstruktiv an einer gemeinsamen Lösung mitzuwirken.

Das bisherige Verhalten Kärntens belastet zunehmend auch das Vertrauen internationaler Investoren in den österreichischen Kapitalmarkt und österreichische Schuldner: Geringer werdende Refinanzierungsmöglichkeiten und steigende Refinanzierungskosten in Folge eines voranschreitenden Reputationsverlustes stellen schon jetzt ein Problem für österreichische Banken, Versicherungen und Bundesländer dar. Die so verursachten Mehrkosten würden künftig ein Vielfaches dessen ausmachen, was derzeit für eine vollständige Begleichung der HETA-Verbindlichkeiten notwendig wäre. Der angekündigte Schuldenschnitt der Finanzmarktaufsicht (FMA) trifft in erster Linie Kärnten: Je größer der Schuldenschnitt, desto höher die Belastung für Kärnten aufgrund seiner gesetzlichen Ausfallshaftung.

Das Scheitern des Angebots und die mangelnde Verhandlungsbereitschaft haben bereits zu höheren Kosten für Kärnten geführt. Allein im letzten Jahr sind Zinsen von mehr als einer halben Milliarde Euro aufgelaufen.

Die Gläubiger sind noch immer der Auffassung, dass die negativen Folgen eines solchen, für ganz Österreich negativen Szenarios, auch nach Scheitern des Rückkaufangebots durch gemeinsame Gespräche aller Beteiligten begrenzt werden können. Sie stehen daher auch weiterhin für faire und lösungsorientierte Verhandlungen zur Verfügung.

Weitere rechtliche Schritte der Gläubiger sind jetzt unausweichlich

Zugleich zwingt die Weigerung Kärntens, ernsthafte Verhandlungen zur Erreichung einer gemeinsamen Lösung aufzunehmen, inländische und ausländische Gläubiger dazu, weitere rechtliche Schritte zu ergreifen. So haben mehrere Investoren und Mitglieder der Ad-Hoc-Gruppe heute Klage am Landesgericht Klagenfurt eingebracht, die darauf abzielt, Kärnten zur Einhaltung seiner Verpflichtungen zu bewegen.

Kärnten kann mehr leisten und muss sich seinen rechtlich bindenden Verpflichtungen stellen

Die Gläubiger haben ihre Investitionen in mündelsichere Schuldtitel vor allem im Vertrauen auf die rechtliche Bestandskraft der von Kärnten geleisteten Garantie getätigt. Kärnten kann und muss sich seinen rechtlich bindenden Verpflichtungen stellen, um zu einer nachhaltigen Lösung beizutragen und weiteren Schaden von sich, den restlichen Bundesländern, der Republik Österreich und österreichischen Banken und Versicherungen sowie deren Kunden abzuwenden. Alleine Erlöse aus der Verwertung eines Teils des nicht-funktionskritischen Vermögens würden ausreichen, den HETA-Ausfall größtenteils zu begleichen. Mit Hilfe der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) und durch finanzielle Anpassungen wäre Kärnten ohne Zweifel im Stande, seinen Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen.

Insolvenz würde Kärnten jahrzehntelang lähmen

Die von der österreichischen Politik offenbar aus rein taktischen Gründen heraufbeschworene Insolvenz des Landes Kärnten ist in höchstem Maße unverantwortlich. Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) hat in einem Gutachten vom Jänner 2016 ausdrücklich vor einer solchen gewarnt und betont, dass der damit verbundene Vertrauensverlust in Landeshaftungen sowie die bereits erfolgten oder noch zu erwartenden Ratingherabstufungen eine marktbasierte Refinanzierung auf absehbare Zeit erschweren oder sogar de facto unmöglich machen würden. Eine Insolvenz Kärntens wäre zudem der erste Fall, in dem ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union einem seiner Bundesländer bei der Abwendung der Zahlungsunfähigkeit nicht zur Hilfe käme.

Ankündigungen eines Bundeslandes, bei einer klaren Rechtslage betreffend Haftungen aus mündelsicheren Schuldtiteln Rechtsstreitigkeiten in die Länge ziehen zu wollen, untergraben das Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Österreich.

Eine nachhaltige Lösung für den HETA-Komplex und die Haftungen Kärntens kann nur in einem auf Augenhöhe geführten Dialog mit den Gläubigern gelingen.

Rückfragehinweis:

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