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HETA-Gläubiger lehnen Rückkaufangebot ab

  • Rückkaufangebot stellt das Prinzip der mündelsicheren Geldanlage in Frage
  • Insolvenz Kärntens hätte negative Konsequenzen für ganz Österreich
  • Kärnten ist zahlungsfähig
  • Faire und transparente Gespräche mit den Gläubigern notwendig

Wien 21. Januar 2016. Eine große Anzahl von Gläubigern, die derzeit bereits mehr als EUR 5 Mrd. der vom Rückkaufangebot umfassten mündelsicheren Schuldtitel der HETA ASSET RESOLUTION AG hält bzw. kontrolliert, lehnt das einseitige Rückkaufangebot des Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds ab. Diese Gläubigergruppe hat sich bereits im Dezember 2015 in einer rechtlich verbindlichen Haltevereinbarung (Lock-up Agreement) dazu verpflichtet, nur ein Rückkaufangebot anzunehmen, das ihre Ansprüche vollständig abdeckt. Dies ist im Fall des heute veröffentlichten Rückkaufangebots mit einem Preis von 75% für nicht-nachrangige (senior) Schuldtitel und von 30% für nachrangige Schuldtitel bei Weitem nicht der Fall.
Jedes Angebot, das keine vollständige Rückzahlung aller Ansprüche der Gläubiger vorsieht, stellt das Prinzip der gesetzlich verankerten mündelsicheren Geldanlage in Frage. Jeglicher selektive Eingriff in die mündelsicheren Forderungen der HETA-Gläubiger wäre wegen Ungleichbehandlung verfassungswidrig, da in andere unbesicherte Forderungen gegenüber dem Land Kärnten, zum Beispiel die Forderungen des Bundes, nicht eingegriffen wird.

Insolvenz Kärntens hätte negative Konsequenzen für ganz Österreich

Aus Sicht dieser Gläubigergruppe ist die Fortsetzung der derzeitigen Diskussion über eine Insolvenz Kärntens unverantwortlich. Eine Weiterführung dieser Diskussion hätte schwerwiegende Konsequenzen – nicht nur für Kärnten sondern für ganz Österreich: steigende Finanzierungskosten auf dem Kapitalmarkt würden ein Vielfaches jenes Betrags ausmachen, der für eine vollständige Begleichung der HETA-Verbindlichkeiten notwendig wäre. Eine Insolvenz Kärntens wäre der erste Fall, in dem ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union einem seiner Bundesländer bei der Abwendung der Zahlungsunfähigkeit nicht zu Hilfe käme.

Kärnten ist zahlungsfähig

Darüber hinaus ist Kärnten eindeutig zahlungsfähig. Der nun seitens des Landes Kärnten angebotene Beitrag von 1,2 Mrd. Euro spiegelt nicht einmal ansatzweise dessen Vermögenswerte bzw. Leistungsfähigkeit wider. Vielmehr hat Kärnten – mit Unterstützung des Bundes – nicht nur die finanzielle und wirtschaftliche Kapazität, sondern auch die rechtliche Verpflichtung, den Verbindlichkeiten in vollem Umfang nachzukommen.

Faire und transparente Gespräche mit den Gläubigern notwendig

Die Gläubigergruppe ist an einer konstruktiven Lösung interessiert und steht nach wie vor für faire und transparente Gespräche mit dem Bund und dem Land Kärnten zur Verfügung. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Bund und Kärnten einen langfristigen Zahlungsplan nach internationalen Standards für die bestehenden Bürgschaftsverpflichtungen Kärntens zu erarbeiten.

Zeitnahe konstruktive Gespräche mit den HETA-Gläubigern über alternative Lösungen können daher weitere Schäden für Bund und Länder verhindern. Derartige Gespräche werden schon seit Langem von der Gläubigergruppe gefordert.

Rückfragehinweis:

Ecker & Partner
Nicole Bäck-Knapp

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