Beschaffungen der EAA als öffentlicher Auftraggeber

Das Unternehmen

Als öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beachtet die EAA grundsätzlich bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen sowie freiberuflichen Leistungen das nationale und europäische Vergaberecht.

Öffentliche Bekanntmachungen der EAA

Vergaben der EAA werden entsprechend der Schwellenwerte auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamts (bund.de – Verwaltung online) oder im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED, eNotice) veröffentlicht